Zusatzqualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung können eine interessante Möglichkeit für leistungsstarke Auszubildende sein, die zuvor ihr Studium abgebrochen haben. Sie vermitteln über das Ausbildungsberufsbild hinausgehende zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten – z. B. in den Bereichen Fremdsprachen, Betriebswirtschaft oder IT. Mit manchen Zusatzqualifikationen können Auszubildende bereits während ihrer Ausbildung Teilleistungen der Aufstiegsfortbildungen zum*r Fachwirt*in oder Meister*in erbringen.
Doch wie stellt sich diesbezüglich die Situation im Land Brandenburg dar? Inwiefern wurde die Verbundausbildung in der Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Land Brandenburg genutzt? Haben die teilnehmenden Auszubildenden Zusatzqualifikationen erworben? Diese Fragen beantwortet die nun vorliegende „Evaluierung ‚Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem‘ (PAV) mit dem Schwerpunkt Zusatzqualifikationen“ des Instituts für sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA).
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Förderung der qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem (PAV) sowohl die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben im Land Brandenburg als auch die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb erhöht hat. Etwa 95 Prozent der fast 46.000 Teilnehmenden erlangten nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung.
Zum Angebot und zur Nutzung von Zusatzqualifikationen in der beruflichen Ausbildung konnten keine Angaben gemacht werden. Fachgespräche mit Expert*innen wiesen jedoch darauf hin, dass Zusatzqualifikationen bisher wenig nachgefragt werden.
Daher empfehlen die Autor*innen, die Ausbildung im Verbundsystem auch in Zukunft zu fördern. Das Interesse an Zusatzqualifikationen sollte hierbei besonders vorangetrieben sowie das bereits vorhandene Angebot und dessen Nutzung transparenter gemacht werden.
Eine Übersicht über Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung, u. a. im Land Brandenburg, bietet das Online-Portal „AusbildungPlus“ – allerdings handelt es sich auch hier um freiwillige Angaben der Ausbildungsinstitutionen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.