Finanzierung für Auszubildende

Ausbildungsvergütung

Wenn du eine duale Ausbildung absolvierst, erhältst du in der Regel eine Ausbildungsvergütung, die im zweiten und dritten Ausbildungsjahr leicht ansteigt. Die Ausbildungsvergütung ist je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich hoch und tarifgebunden. Sie kann aber unter Umständen auch verhandelt werden.
Optional bieten viele Betriebe weitere Anreize an. Dies kann z. B. die Teilnahme an Weiterbildungen oder ein Fahrtkostenzuschuss sein.

  • BAföG ist nur für Studierende? Nein! Wenn du eine vollzeitschulische Ausbildung absolvierst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schüler-BAföG, das als Förderung gezahlt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Studienabbruch kann bis zum Ende des 3. Fachsemesters erfolgen, um anschließend noch Schüler-BAföG erhalten zu können. Wird nach dem Beginn des 4. Semesters abgebrochen, kann diese Form des BAföG nur noch in Ausnahmefällen wegen schwerwiegender Gründe bewilligt werden.

  • Die BAB wird von der Bundesagentur für Arbeit als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gezahlt. Sie kommt dann infrage, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst oder älter als 18 Jahre bist und in einer Lebenspartnerschaft lebst oder wenn du mindestens ein Kind hast. Die BAB musst du bei der für dich zuständigen (= Wohnort) Agentur für Arbeit beantragen und wird nach Prüfung der Voraussetzung bewilligt. Sie wird ab Beginn der Antragstellung gezahlt und sollte daher so bald wie möglich nach Ausbildungsbeginn beantragt werden.

    BAB wird gezahlt für:

    • Grundbedarf (Pauschale)
    • Miete (Pauschale)
    • Mietzuschuss (wenn Miete > 166 Euro)
    • Kosten für Arbeitskleidung (Pauschale)
    • Fahrtkosten (z. B. Monatskarte)
  • Falls keine BAB gewährt wird, kannst du Wohngeld beantragen. Hierfür sind ein Ablehnungsbescheid der BAB, Volljährigkeit sowie ein eigener Haushalt Voraussetzung.
    Antragsstelle für die Wohngeldbeantragung ist das für dich zuständige Bezirksamt.

  • Nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ist es auch möglich, einen Nebenjob aufzunehmen. Hierbei musst du beachten, dass dein Arbeitgeber zustimmen muss und deine Ausbildung nicht beeinträchtigt wird.

Für weitere Informationen wende dich an: info@queraufstieg.de