Das Leben als Student*in kostet einiges: Semesterbeitrag, Miete, Heizung, Lebensmittel, Bücher und vieles mehr. Nur die wenigsten Studierenden können dies aus der eigenen Tasche bezahlen. In den meisten Fällen werden zwei oder drei Finanzierungsmöglichkeiten miteinander kombiniert. Viele Studierende gehen zum Beispiel jobben und erhalten zusätzlich BAföG.
Unser Tipp:
Mal angenommen, dich belasten finanzielle Schwierigkeiten. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir dir, deinen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und dein Studierendenwerk aufzusuchen. Beim AStA kannst du ein persönliches Gespräch zur Finanzierung – und anderen Fragen rund um das Studium – ausmachen.
Zu Fragen der Finanzierungsmöglichkeiten während des Studiums steht dir die Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks hilfreich zur Seite. Sie kennen sich zum Beispiel mit BAföG, Wohngeldanträgen, Stipendien (siehe auch www.mystipendium.de), Überbrückungs- oder Härtefondsdarlehen aus.
Wusstest du beispielsweise, dass es ein Stipendium für Prüfungsangst gibt? Oder hast du schon einmal etwas vom „elternunabhängigen“ BAföG gehört, welches auch nach einer Zeit im Berufsleben beantragt werden kann? Du hast demnach viele Möglichkeiten, um finanzielle Schwierigkeiten zu lösen und dein Studium doch abzuschließen.
Übrigens: Bei Bedarf erhalten Studierende kostenlos eine allgemeine Rechts-, Mietrechts- oder Schuldenberatung.
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Du möchtest neben deinem Studium Jobben? Das Infoportal des Deutschen Studentenwerks stellt dir alle wichtigen Informationen über geringfügige Beschäftigung und kurzfristige Minijobs bereit.
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Als Werkstudent*in arbeitest du direkt im Unternehmen und sammelst erste wertvolle Praxiserfahrung. Auch der Verdienst ist gut: du kannst mehr als 450 Euro im Monat verdienen und musst dabei keine Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings musst du dabei beachten, dass nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, also den Großteil deiner Zeit für dein Studium aufbringen kannst. Sobald du mehr als 470 Euro verdienst, kommst du selbst für deine Krankenversicherung auf und zahlst Lohnsteuer. Diese kannst du dir aber, sofern du nicht mehr als 9.744 Euro im Jahr verdienst, per Steuererklärung im Folgejahr wieder zurückholen. Weitere Informationen zur Werkstudententätigkeit findest du z. B. im Infoportal des Deutschen Studentenwerks.
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Als Journalist*in, Übersetzer*in, Nachhilfelehrer*in oder Webdesigner*in kannst du z. B. auch freiberuflich arbeiten. Als Freiberufler*in bist du ziemlich flexibel und autonom. Praxisrelevante Erfahrung mitzubringen – zum Beispiel durch Praktika – ist hierbei wichtig, um Kund*innen von dir zu überzeugen. Der Verdienst ist vom Auftragsvolumen abhängig und variiert daher bei Freiberufler*innen stark. Ausführliche Informationen über alle Formen der Selbstständigkeit bietet beispielsweise Existenzgruender.de, das Webportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist eine Sozialleistung, die Schüler*innen ab der 10. Klasse sowie Studierende beantragen können. Ob und wie viel ausgezahlt wird, hängt von bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen ab.
Beispielsweise wird die Erstausbildung nur für unter 30-Jährige gefördert. Prüfe deshalb vorher, ob du förderberechtigt bist. Nutze dafür den BAföG-Check. Das Studierendenwerk an deiner Hochschule berät dich dazu und ggf. kannst du hier dann auch direkt den Antrag auf Förderung stellen.
Das BAföG für Studierende ist zur Hälfte Zuschuss und zur anderen Hälfte als Darlehen angelegt. Nach Abschluss oder Abbruch deiner Ausbildung und im Berufsleben angekommen (sobald du mindestens 1.070 Euro monatlich verdienst), zahlst du 50 Prozent des erhaltenen Geldes zinslos an den Staat zurück.
BAföG erhältst du in der Regel für den Zeitraum der Regelstudienzeit. Wie viel du bekommst, hängt von deinem Einkommen sowie Vermögen und, sofern du noch zu Hause wohnst oder verheiratet bist, vom Einkommen deiner Eltern bzw. deines*r Ehepartner*in ab. Nutze dafür den BAföG-Rechner, um festzustellen, wie viel BAföG dir zusteht.
Sofern du Kinder hast, die in deinem Haushalt leben, erhältst du weitere Zuschläge. Wenn das BAföG nicht ausreicht, um deine Miet- und Heizkosten zu decken, kannst du zusätzlich Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Linktipps:
• bafög.de: Webportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit ausführlichen Informationen zur Antragsstellung, zu den Rechtsgrundlagen und zu weiteren Fördermöglichkeiten.
• „Ich BAföG meine Zukunft“: Broschüre mit Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums BAföG sowie den wichtigsten Neuerungen der BAföG-Novelle 2019.
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Für die Finanzierung deines Studiums kannst du dich auf ein Stipendium bewerben. Das hat einige Vorteile: Du erhältst finanzielle Unterstützung, musst das Geld nicht zurückzahlen und knüpfst Kontakte. Ein Stipendium unterstützt dich darin, dich voll und ganz auf dein Studium zu konzentrieren.
Um ein Stipendium zu erhalten, musst du dich zunächst bewerben. Dann durchläufst du Auswahlverfahren, die in der Regel etwas aufwändiger sind. Bevor du dich auf ein Stipendium bewirbst, checke die notwendigen Voraussetzungen und ob du diese erfüllst.
Die meisten Stipendien werden von Stiftungen vergeben. Stiftungen verfolgen häufig ein politisches, religiöses oder wirtschaftliches Interesse. Diesem Interesse entsprechend unterstützen sie Studierende mit besonders guten Leistungen, fördern Studierende mit Migrationshintergrund, Studierende mit Beeinträchtigungen oder alleinerziehende Studierende. Suche dir am besten eine Stiftung, mit deren Ideen und Meinungen du dich im Großen und Ganzen identifizieren kannst. Bei über 2.000 Stipendien in Deutschland ist aber bestimmt auch für dich etwas dabei.
Linktipps:
• Deutschlandstipendium.de: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt das Deutschlandstipendium. Auf der Website erfährst du, was es mit diesem Stipendium auf sich hat und wie du dich dafür bewerben kannst.
• StipendiumPlus.de: Das Webportal der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in Deutschland informiert über die verschiedenen Schwerpunkte und Förderbedingungen der BMBF-geförderten Stipendien.
• mystipendium.de: Die Initiative für transparente Studienförderung informiert ausführlich über Stipendien in Deutschland und im Ausland. Neben einer Stipendien-Datenbank findest du außerdem weitere Informationen rund ums Thema Studium und Finanzierung.
• Webportal des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: Auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erhältst du unter anderem einen Überblick über Stipendien zur Finanzierung eines Auslandsstudiums.
• Studentenwerke.de: Das Deutsche Studentenwerk stellt Vorurteile, Bedingungen und verschiedene Stipendiengeber*innen vor.
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Wenn du z. B. kein BAföG erhältst, kannst du dir als Student*in auch über einen Studienkredit Geld von der Bank leihen, um dein Studium zu finanzieren. Generell wird diese Form der Studienfinanzierung als „letzte Option“ angesehen.
Das besondere an einem Studienkredit ist, dass sich die Zinsen für die Rückzahlung am unteren Rand der üblichen Konditionen befinden. Mache dir aber unbedingt schon zu Beginn Gedanken um die Gesamtsumme und sei dir im Klaren, dass du sie nach dem Studium zurückzahlen musst. Du kannst dir hierfür natürlich Beratung suchen. Es empfiehlt sich Beratung bei verschiedenen Banken und gegebenenfalls auch durch unabhängige Experten zu holen. Wenn du die verschiedenen Angebote dann miteinander vergleichst, achte unbedingt darauf, wie hoch und flexibel die Zinsen sind, wie lange du Zeit hast, die Schulden zu begleichen und ob es Sonderrückzahlungsmöglichkeiten und versteckte Gebühren gibt.
Die gängigsten Kreditarten sind:
Studienkredite:
• spezielle Konditionen für Studierende
• werden nicht als einmaliger Betrag ausgezahlt, sondern in monatlichen Raten
• Zinsen variieren je nach Anbieter
• Rückzahlung erfolgt meist nach einer gewissen Zeitspanne nach Ende des Studiums
• sind nicht an Sicherheiten gebundenStudienbeitragsdarlehen:
• bieten spezielle Konditionen für Studierende
• an keine Sicherheiten gebunden
• werden im Unterschied zum Studienkredit einmal im Semester ausgezahlt
• Zinsen und Konditionen variieren je nach Geldinstitut und BundeslandBildungskredite:
• Erst zu einem späteren Zeitpunkt deines Studiums beantragbar, um z.B. Auslandsaufenthalte, Praktikumsphasen oder das Masterstudium zu finanzierenMit dieser Finanzierungsoption solltest du dich auf Jeden Fall intensiver auseinandersetzen. Überlege dir in welcher höhe du deinen Kredit wählst und wie du ihn später zurückzahlst. Die Abzahlung der Raten bedeutet eine hohe finanzielle Belastung nach dem Studium – insbesondere wenn dein Berufseinstieg nicht unmittelbar gelingt oder dein Einstiegsgehalt gering ist.
Linktipps:
• Bildungskreditprogramm der Bundesregierung: Website des Bundesverwaltungsamtes (BVA) mit Informationen zum Bildungskredit der Bundesregierung. Das Bildungskreditprogramm steht Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden offen und kann flexibel zurückgezahlt werden.
• Studiendarlehen der KfW-Bankengruppe: Alle Informationen rund um das Studiendarlehen der KfW-Bankengruppe, einen Bedarfsrechner und Online-Anträge.
• Studentenwerke.de: Die Website des Deutschen Studentenwerkes mit Vor- und Nachteile eines Studienkredits.
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Du kannst dein Studium gegebenenfalls auch über einen Bildungsfonds finanzieren. So wie bei einem Studienkredit, musst du dich auch für einen Bildungsfonds bewerben. Nach einer Zusage erhältst du monatlich einen festen, vorab vereinbarten Betrag. Bei der Rückzahlung des Geldes gibt es aber einen Unterschied: Statt einer monatlichen Rate zahlst du einen bestimmten Prozentsatz deines Monatsgehalts – oft liegt dieser zwischen vier und zwölf Prozent – für einen Zeitraum von vier bis acht Jahren an den*die Geldgeber*in. Bei Arbeitslosigkeit wird die Zahlung ausgesetzt.
Du hast gute Chancen, dein Studium über einen Bildungsfonds zu finanzieren, wenn du ein sogenanntes „marktrelevantes“ Studienfach studierst. Es wird dann davon ausgegangen, dass du im Anschluss an dein Studium sehr gute Aussichten auf eine feste, gut bezahlte Anstellung hast.
Hintergrund ist, dass hinter einem Bildungsfonds Investoren stehen. Sie investieren in Studierende mit der Hoffnung, dass die angehenden Akademikerinnen und Akademiker nach dem Studium über hohe Einkommen verfügen und so viel Rendite über den Bildungsfonds abfällt.
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Du kannst zunächst einmal mit deinen Eltern über Möglichkeiten der Unterstützung sprechen. Bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres oder zum Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses (Studium/Berufsausbildung) hast du gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch deine Eltern, sofern es diesen möglich ist. Dieser Anspruch ist auch maßgeblich bei der Berechnung einer staatlich finanzierten Ausbildungsförderung (BAB, BAföG etc.).
Solange du dich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindest, wird Kindergeld an deine Eltern gezahlt und zwar bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, deinen Eltern durch dich keine weiteren Kosten entstehen oder deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen können, steht dir das Kindergeld zu. Die Höhe des Kindergeldes beträgt aktuell beim ersten und zweiten Kind 219 Euro, ab dem dritten Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Deine Eltern können die Weiterleitung des Kindergeldes auf dein Konto bei der zuständigen Kindergeldstelle beantragen.
Für weitere Informationen wende dich an: info@queraufstieg.de