Die insgesamt etwa 130 schulischen bzw. vollzeitschulischen Berufsausbildungen unterscheiden sich von betrieblichen Ausbildungen dadurch, dass sie überwiegend in schulischen Einrichtungen durchgeführt werden – beispielsweise Berufsfachschulen, Berufskollegs oder Fachakademien. Dort lernen die Auszubildenden, die Schüler*innen genannt werden, die berufsfachbezogenen theoretischen Grundlagen. Sie sind während der Ausbildung nicht in einem Betrieb angestellt.
Typische Berufe für eine schulische Ausbildung sind:
- Berufe im sozialen Bereich (z. B. Erzieher*in)
- Assistent*innen-Berufe (z. B. medizinisch-technische*r Assistent*in)
- Gesundheitsberufe (z. B. Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
Die nötige Praxiserfahrung sammeln die Schüler*innen meist während mehrerer Praktika in Betrieben. Die Praktika umfassen dabei meist mehrere mögliche Tätigkeitsfelder, die den Absolvent*innen nach der abgeschlossenen Ausbildung offenstehen. Eine vollzeitschulische Ausbildung dauert in der Regel zwischen 1 und 3,5 Jahren, je nach Ausbildungsberuf und Bundesland. Es wird in der Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Je nachdem, ob es sich um eine staatliche oder private Schule handelt, ist Schulgeld zu entrichten. Es ist jedoch möglich, finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Neben bundesweit einheitlichen gibt es länderrechtlich geregelte schulische Berufsausbildungen.
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