Kurzüberblick Ausbildungssystem
Im dualen System gibt es 324 Ausbildungsberufe. Die Ausbildung setzt sich dabei aus praktischen Lehreinheiten im Betrieb und Unterricht an der Berufsschule zusammen. In der Regel sind die Auszubildenden an ein oder zwei Tagen in der Woche in der Berufsschule und sind an den restlichen Tagen im Betrieb tätig. Bei manchen Ausbildungsberufen erfolgt der Berufsschulunterricht auch im Block.
Dem gegenüber steht die vollzeitschulische Berufsausbildung. Insgesamt gibt es circa 130 spezielle schulische Ausbildungen. Sie werden in der Regel in den dafür vorgesehenen Bildungsstätten, an sogenannten Berufsfachschulen (BFS), ausgebildet. Ergänzt wird die Ausbildung durch betriebliche Praktika, die an bestimmten Tagen pro Woche oder als Block über einen längeren Zeitraum absolviert werden. Man unterscheidet unter bundesweit einheitlichen sowie länderrechtlich geregelten schulischen Berufsausbildungen.
Regelungen zur Verkürzung der Ausbildung
Eine berufliche Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3,5 Jahre, je nach Fachrichtung und Beruf. Unter bestimmten Voraussetzungen (gute Leistungen, Schulabschluss, Vorkenntnisse) ist es jedoch möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Die für die betriebliche Ausbildung maßgeblichen Gesetze, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO), beinhalten Regelungen, die eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich machen.
Doch warum gibt es diese Möglichkeiten der Anrechnung und Verkürzung?
Der Ausbildungsmarkt steht vor großen Herausforderungen: Es gibt nicht genügend Leute, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, sodass immer weniger Betriebe diese Möglichkeit anbieten können und gleichzeitig wachsen Passungsprobleme. Schlussendlich bedeutet das: Uns fehlen Fachkräfte!
Und jetzt kommst du ins Spiel! Viele Unternehmen freuen sich, wenn sie Studienabbrecher*innen als neue Auszubildende aufnehmen können! Die Ausbildung soll daher als attraktive Alternative wahrgenommen werden und Studienzweifler*innen begeistern!
Regelungen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat 2021 eine aktualisierte Empfehlung erlassen, die sich mit der Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, der Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie mit der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung beschäftigt:
- Eine Ausbildung kann bis zu 6 Monate verkürzt werden, wenn ein Nachweis über eine Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss vorliegt.
- Im Falle einschlägiger Lernleistungen aus dem Studium, die mindestens 30 ECTS entsprechen, kann auch eine Verkürzung der Ausbildung von bis zu 6 Monaten geprüft werden.
- Eine Verkürzung von bis zu 12 Monaten ist im Falle eines Nachweises über die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife möglich sowie bei Bescheinigung einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule kann man vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden (BBiG § 45 Abs. 1).
Einige Beispiele: Sind das bisherige Studium und der gewählte Ausbildungsberuf inhaltlich verwandt – beispielsweise beim Wechsel vom Betriebswirtschaftsstudium in die Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum Bankkaufmann – können bereits erbrachte Studienleistungen ebenfalls bei der Ausbildungsdauer berücksichtigt werden. Auch ist es möglich, Teile der Meisterprüfung bereits während der Ausbildung abzulegen. In seltenen Fällen – wenn bereits ausreichend Praxiserfahrung vorhanden sind – kann auch die sogenannte Externenprüfung abgelegt werden, die direkt einen berufsqualifizierenden Abschluss bedeutet.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit muss bei der zuständigen Stelle (Kammer) vor oder während der Ausbildung beantragt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen. Es gibt also kein generelles Recht auf Ausbildungsverkürzung. Die Regelungen dienen vielmehr dazu, Einzelfalllösungen zu entwickeln.
Die Ausbildungsdauer darf bestimmte Untergrenzen nicht unterschreiten:
- Regelausbildungszeit 3,5 Jahre – Mindestausbildungszeit 24 Monate
- Regelausbildungszeit 3 Jahre – Mindestausbildungszeit 18 Monate
- Regelausbildungszeit 2 Jahre – Mindestausbildungszeit 12 Monate
Unabhängig davon kannst du in der Ausbildung von deiner Studienerfahrung profitieren. Die im Studium erworbenen Kompetenzen wie Zeitmanagement, Selbstdisziplin und Analysefähigkeit sollten nicht nur im Bewerbungsprozess um einen Ausbildungsplatz besonders herausgestellt werden. Auch die Lebenserfahrung sowie theoretische Vorkenntnisse und Methoden werden von den Betrieben wertgeschätzt. Oft gibt es die Möglichkeit an über die Ausbildungsinhalte hinausgehenden Projekten und Aufgaben mitzuwirken. Inwieweit ehemalige Studienabbrecher*innen davon profitiert haben, erfährst du in unserem Studienabbruch Podcast.
Für weitere Informationen wende dich an: info@queraufstieg.de